Ergotherapie ist von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel anerkannt. Für die Behandlung benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung

Ergotherapie ist sinnvoll, wenn aus unterschiedlichen Gründen die eigene Handlungsfähigkeit in Alltag, Schule oder Beruf betroffen ist. Das Ziel der Ergotherapie besteht in der Herstellung oder Wiederherstellung der Fähigkeit zum sinnvollen Handeln in den verschiedenen Lebensbereichen.

Zu Beginn der ergotherapeutischen Behandlung wird in Gesprächen mit Patienten und Angehörigen, Eltern oder Pflegepersonal und durch spezielle Befundverfahren die individuelle Situation erfasst. Im Anschluss daran werden konkrete Behandlungsziele vereinbart. Auf dieser Grundlage erfolgt die Behandlung.

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